Neu aber immer aktuell: Das Urheberrecht
Am 19. Dezember veröffentlichte die Gemeinde Gingst in ihren Nachrichten auf der Gemeindewebseite diese Richtigstellung:
Die im Jahre 2023 von der Gemeinde Gingst herausgegebene Festschrift „250 Jahre Freilassung der Leibeigenen in Gingst“ enthält den Beitrag „Die Vorpommersche Pottmütze“. Dieser Beitrag wurde ohne Genehmigung der Autorin Cornelie Müller-Gödecke und mit falscher Quellenangabe („Museum Wolgast) veröffentlicht. In dem Beitrag wird zudem die Pottmütze als traditionelle Kopfbedeckung der Fischerbauern aus Vorpommern bezeichnet. Das ist falsch, im Text heißt es richtig: die Pottmütze ist die traditionelle Kopfbedeckung der Fischerbauern aus Mönchgut auf der Insel Rügen. Das Copyright für diesen Artikel sowie die Strickanleitung aus dem Jahr 2019 liegt bei Cornelie Müller-Gödecke, Gribow; Quelle ist der vom Heimatverband Mecklenburg- Vorpommern und der Autorin gemeinsam herausgegebene Flyer „Die Vorpommersche Pottmütze“. Die Gemeinde Gingst entschuldigt sich bei Frau Cornelie Müller-Gödecke für den Bruch des Urheberrechts und erklärt, weitere Veröffentlichungen des Beitrags in Zukunft zu unterlassen.
Auch im Gemeindeblatt Gingster Bote soll diese Richtigstellung veröffentlicht werden.
Das macht wieder einmal deutlich, wie wichtig das Urheberrecht für die Autoren und auch für Publizierende ist.
Die IHK München erklärt das recht verständlich: "Beim Thema Urheberrechte denken viele zunächst alleine an den Medienbereich. Dabei bezieht sich das Urheberrecht auf einen weit größeren Bereich: Werke im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) sind alle persönlichen geistigen Schöpfungen. Daher zählen neben Artikeln, Büchern und Texten sämtliche künstlerische, aber auch einige naturwissenschaftliche und technische Leistungen zu den Werken, die durch das UrhG geschützt sind. ... Das Urheberrecht muss nicht angemeldet oder beantragt werden. Es entsteht quasi automatisch mit der Schaffung des Werkes. "
Trotzdem kann ein Hinweis auf das Copyright nicht schaden, so wie beispielsweise das Copyright im Pottmütz-Flyer noch einmal deutlich explizit aufgeführt wird: (c)2019 Cornelie Müller-Gödecke
Das Beispiel "Gingst" zeigt, leider, dass jeder, der einen Text / ein Werk mit entsprechender Gestaltungshöhe schafft, auf sein Urheberrecht achten sollte und dass eine Beschwerde bei festgestelltem Urheberechtsbruch zu Erfolg führt! |